Gutachten

Psychiatrische Gutachten kann ich dank umfangreicher Erfahrungen – in der Regel auch kurzfristig – zu den folgenden Fragestellungen erstellen:

Strafrecht

  • Begutachtung der Schuldfähigkeit ( §§ 20,21, StGB)
  • Gutachten zur einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§126a StPO)
  • Gutachten zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (§§ 63,64 StGB)
  • Begutachtung der Haft-, Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit

Zivilrecht
  • Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung (§1906 BGB)
  • Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes
  • Errichtung einer gesetzlichen Betreuung (nur auf Anfrage, je nach Kapazität)
  • Genehmigung von ärztlichen Maßnahmen
  • Genehmigung einer Wohnungsauflösung
  • Begutachtung der Geschäfts-, Prozess- und Testierfähigkeit
  • Ich erstelle fachpsychiatrische Gutachten zu grundsätzlich allen Fragestellungen im Rahmen des Betreuungsgesetzes

Sozialrecht
  • Verminderte Erwerbsfähigkeit
  • Grad der Behinderung
  • Grad der Schädigungsfolgen
  • Arbeits- und Berufsunfähigkeit
  • Dienstunfähigkeit

Sonstige
  • Geschäfts- und Testierfähigkeit
  • Reisefähigkeit
  • Begutachtung im Rahmen privater Versicherungen