Gutachten
Psychiatrische Gutachten kann ich dank umfangreicher Erfahrungen – in der Regel auch kurzfristig – zu den folgenden Fragestellungen erstellen:
Strafrecht
- Begutachtung der Schuldfähigkeit ( §§ 20,21, StGB)
- Gutachten zur einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§126a StPO)
- Gutachten zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (§§ 63,64 StGB)
- Begutachtung der Haft-, Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit
Zivilrecht
- Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung (§1906 BGB)
- Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes
- Errichtung einer gesetzlichen Betreuung (nur auf Anfrage, je nach Kapazität)
- Genehmigung von ärztlichen Maßnahmen
- Genehmigung einer Wohnungsauflösung
- Begutachtung der Geschäfts-, Prozess- und Testierfähigkeit
- Ich erstelle fachpsychiatrische Gutachten zu grundsätzlich allen Fragestellungen im Rahmen des Betreuungsgesetzes
Sozialrecht
- Verminderte Erwerbsfähigkeit
- Grad der Behinderung
- Grad der Schädigungsfolgen
- Arbeits- und Berufsunfähigkeit
- Dienstunfähigkeit
Sonstige
- Geschäfts- und Testierfähigkeit
- Reisefähigkeit
- Begutachtung im Rahmen privater Versicherungen