Häufige Fragen


Frage:
Brauche ich Psychotherapie?
Antwort:
Wenn man immer wieder oder über einen längeren Zeitraum unter Stress, Anspannung, Ängsten, körperlichen Beschwerden, anhaltender Traurigkeit oder häufigen Konflikten leidet, ist man kurz- oder langfristig Belastungen ausgesetzt, die die Lebensfreude, Arbeitsfähigkeit und Beziehungen erheblich beeinträchtigen können. Nicht immer gelingt es in einer solchen Krise, die entscheidenden Veränderungsschritte selbst zu finden, und häufig führt das Anhalten solcher Beschwerden zu einer chronischen Verschlechterung der Lebensqualität. An diesem Punkt haben eigene Änderungsversuche und Unterstützung von Angehörigen meist keine Wirkung mehr. Die gemeinsame Arbeit mit einem Psychotherapeuten setzt dort an, wo man sich selbst nicht mehr richtig zu helfen weiß und auch nahestehende Menschen überfragt bzw. überfordert sind.

Frage:
Was ist Psychotherapie?
Antwort:
Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt „Behandlung der Seele“. Psychotherapie ist ein interaktiver Prozess zwischen Patient und Therapeut. Ziel ist die Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. In intensiven Gesprächen bewegt sich dabei der Patient auf ein zuvor definiertes gemeinsam mit dem Therapeuten erarbeitetes Ziel. Dieses Ziel ist auf eine Symptomminimierung und/oder eine Verbesserung des persönlichen Empfindens ausgerichtet. Das Psychotherapeutengesetz von 1999 definiert Psychotherapie als "Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“. Beispiele für „Störungen mit Krankheitswert“ wären Angststörungen, Zwangsstörungen, Depressionen oder psychosomatische Störungen. Bei anderen psychischen Problemen – zum Beispiel Sinnkrisen, Beziehungs- oder Erziehungsproblemen, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz etc. – liegen in diesem Sinn keine Störungen mit Krankheitswert vor. Die Beratungs- und Therapieangebote für diese Probleme gelten laut Gesetz daher nicht als Psychotherapie, auch wenn häufig inhaltlich und methodisch Übereinstimmungen bestehen. Sofern beides vorliegt, z.B. Eheprobleme zusammen mit einer depressiven Verstimmung, kann wiederum eine Psychotherapie angebracht sein. Ich verstehe Psychotherapie als Möglichkeit, mit Ihnen im Gespräch die Ursachen der Probleme zu ergründen, die Sie zu mir führen, um daran anschließend aus einer veränderten Perspektive heraus gemeinsam neue Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Frage:
Was ist der Unterschied zwischen einem psychologischen Psychotherapeuten (Psychologen), einem ärztlichen Psychotherapeuten und einem Berater oder Coach?
Antwort:
Ärztliche Psychotherapeuten (Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) und Psychologische Psychotherapeuten haben ein Hochschulstudium (Medizin bzw. Psychologie) absolviert und danach eine mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung mit der sog. Approbation abgeschlossen. Beide Berufsgruppen arbeiten entweder ambulant oder in Institutionen, z. B. in Kliniken. Im Gegensatz zu den Psychologen dürfen Ärzte neben der Psychotherapie auch eine medizinische Diagnostik durchführen, Medikamente verschreiben und Arbeitsunfähigkeiten bescheinigen. Im Gegensatz zur Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist der Begriff „Psychotherapie“ aber nicht gesetzlich geschützt. Psychologen (Diplom oder Master) haben ebenfalls ein Hochschulstudium aber nicht zwingend eine psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen. Sie sind daher vorwiegend in Beratungsstellen, Schulen, bei der Polizei oder in ähnlichen Organisationen tätig. „Psychologischer Berater“, „Lebensberater“, „Coach“ oder „Trainer“ darf sich jeder nennen. Diese Bezeichnungen sind nicht geschützt, eine Ausbildung oder ein Studium ist nicht erforderlich. Dies besagt nicht, dass nicht viele aus dieser Gruppe für ihren Aufgabenbereich sehr gut ausgebildet sind. Sie sind aber eben vorwiegend beratend und nicht im engeren Sinne psychotherapeutisch tätig.

Frage:
Wann sollte ich zum Ärztlichen und wann zum Psychologischen Psychotherapeuten gehen?
Antwort:
Möglicherweise leiden Sie unter psychischen Problemen, bei denen der Hausarzt Ihnen zu Medikamenten oder einer Kombination aus Medikamenten und Psychotherapie rät. Oder Sie vermuten selbst, dass Psychopharmaka Ihnen helfen könnten. In diesem Fall sollten Sie Ihr Anliegen am besten mit einem ärztlichen Psychotherapeuten besprechen. Dieser kann Ihnen Psychopharmaka verschreiben und Sie ggf. in eine psychotherapeutische Behandlung überweisen oder diese Behandlung selbst durchführen. Psychologische Psychotherapeuten dürfen dagegen selbst keine Medikamente verschreiben. Sie werden ihren Patienten jedoch in der Regel einen Besuch beim Psychiater empfehlen, wenn sie zusätzlich zur Psychotherapie eine Behandlung mit Psychopharmaka für sinnvoll halten. In einem solchen Fall werden Psychologischer Psychotherapeut und Psychiater bei der Behandlung im Allgemeinen eng zusammenarbeiten. Wenn diese Fragen keine Rolle spielen, können Sie nach Ihren persönlichen Vorlieben entscheiden, zu wem Sie gehen. Für die Entscheidung, ob Ihnen ein Therapeut zusagt, sollten Sie auf Ausbildung, Erfahrung und Persönlichkeit des Therapeuten achten, und ob "die Chemie" zwischen ihnen stimmt.

Frage:
Kann ich mich mit einer gesetzlichen Krankenversicherung in einer Privatpraxis behandeln lassen?
Antwort:
Die Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind meist sehr lange, für viele gesetzlich Krankenversicherte zu lange. Nicht alle Probleme lassen sich auf die Warteliste setzen, sondern werden schlimmer je länger man wartet. Die gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen: Im § 13 (3) Sozialgesetzbuch V (SGB V) steht folgende Regelung: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen, oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“ Wenn Sie also vor Ort und in absehbarer Zeit keinen Therapieplatz bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis zu beantragen. Für diese Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse müssen Sie nachweisen, dass kein Vertragstherapeut Kapazitäten frei hat. Des Weiteren können Sie eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie beilegen.

Frage:
Welche Therapieverfahren gibt es?
Antwort:
Die kassenfinanzierte Psychotherapie kennt drei Psychotherapie-Verfahren, die als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“ eingestuft werden ("Richtlinien-Psychotherapie"): Dies sind im Moment die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“) Zwar gelten auch die psychotherapeutischen Verfahren der Systemischen Therapie und der Gesprächstherapie für Erwachsene in Deutschland als wissenschaftlich anerkannt, allerdings sind sie bisher noch nicht als „erstattungsfähig“ eingestuft worden und können daher nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Manche Private Krankenkassen übernehmen aber auch die Kosten dieser Verfahren.

Frage:
Machen Psychopharmaka abhängig?
Antwort:
Die Gefahr, abhängig im Sinne einer Suchterkrankung zu werden, ist bei den Benzodiazepinen (Tranquilizer) gegeben. Auch bei keinem der bisher entwickelten Schlafmittel ist die Entwicklung einer Abhängigkeit ausgeschlossen. Dennoch können solche Medikamente über einen begrenzten Zeitraum unter ärztlicher Kontrolle unbedenklich eingenommen werden. Bedeutsamer ist die Frage jedoch bei Wirkstoffen, die aus zwingenden Gründen über lange Zeit genommen werden. Hier gilt die eindeutige Aussage: Kein Suchtrisiko bei irgendeinem antidepressiven oder antipsychotischen Wirkstoff oder bei antiepileptischen Mood Stabilizern (Stimmungs-Stabilisierern)! Viele Patienten mit schweren Depressionen oder psychotischen Störungen entscheiden sich für die langfristige Einnahme dieser Medikamente, um ohne schwere Krisen leben zu können. Hier ist der Begriff "Abhängigkeit" irreführend. Vorbeugende Dauerbehandlungen sind bei vielen Gesundheitsproblemen sinnvoll und üblich.

Frage:
Wie lange dauert die Therapie?
Antwort:
Dies hängt von der Art der psychischen Störung ab. In manchen Fällen kann schon in einer Sitzung die “Lösung” gefunden werden. In den meisten Fällen sind aber mehrere Sitzungen erforderlich. Ist eine Psychotherapie indiziert (z.B. bei einer leicht- bis mittelgradig ausgeprägten depressiven Störung), dauert diese in der Regel mehrere Monate. Bei manchen psychischen Störungen und Krankheitszuständen ist eine Behandlung über Jahre erforderlich, wobei dann allerdings im Verlauf in der Regel nur noch Termine in größeren Abständen notwendig sind.