Kosten

Grundlage der Abrechnung für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Ärzte. Eine detaillierte Auflistung der Kosten finden Sie hier (GOÄ). Bitte erkundigen Sie sich wenn möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang auch psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Je nach Bedingungen kann es beispielsweise notwendig sein, nach fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Psychotherapie an Ihre Versicherung zu senden.

Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten finden Sie hier.

Meine Praxis wird als reine Privatpraxis geführt. Für Gesetzlich Versicherte ist eine Abrechnung über die jeweilige Krankenkasse in meiner Praxis nur in Ausnahmefällen möglich (s. Häufige Fragen).